AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Anmeldung und Vertragsschluss
Mit einer schriftlichen Anmeldung bietet die Vertragspartnerin / der Vertragspartner, im folgenden Kunden genannt, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung gilt bei Gruppenprogrammen für die gesamte Gruppe. Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Anmeldung an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von Berlin Cycling Tours, im Folgenden auch Veranstalter genannt, schriftlich, per Mail bestätigt wird.

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2. Preise
Die Preise werden im Flyer und auf der Internetseite zu jeder Tour aufgeführt. Gruppenpreise sowie Preise für individuell organisierte Veranstaltungen richten sich nach der individuell zu treffenden Vereinbarung und müssen durch Berlin Cycling Tours per Mail bestätigt werden.

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3. Zahlungen
Nach der Buchungsbestätigung erfolgt die Bezahlung per Rechnung. Die genannten Vereinbarungen richten sich nach der jeweiligen Reise. Diese Vereinbarung gilt für die geführten Fahrradtouren, Stadtführungen, Hausboote und Städtereisen. Bei kurzfristigen Buchungen erfolgt die Bezahlung der Leistung vor Ort. Die Vereinbarung gilt nur für Städtereisen im Zeitraum von 24 bis 72 Stunden vor Reiseantritt. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet der Veranstalter für jede Mahnung eine Gebühr von 5 Euro. Sollten höhere Kosten entstehen, behält sich der Veranstalter vor, diese dem Kunden zu berechnen.

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4. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung per Mail durch den Veranstalter. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern hierfür Gründe ursächlich sind, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung, wenn auf Grund höherer Gewalt, wie Unwetter oder Katastrophen, Teile oder die gesamte Führung nicht möglich sein sollten. Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch den Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Ablauf der Führung. Insbesondere behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Führung auf Grund äußerer Umstände (Demos, Großveranstaltungen, Sperrungen, usw.) zu verändern. Den Anweisungen der Tourenleiter ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss aus der Führung begründen.

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5. Rücktritt und Kündigung durch Berliner Fahrradtouren – Berlin Cycling Tours – Potsdam Bike Tours
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
– bei höherer Gewalt
– bei plötzlicher Krankheit (Reiseleitung, Tourenleiter, )
– wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
– die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei öffentlichen Touren 2 Personen
– wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
– wenn der Kunde die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

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6. Rücktritt durch den Kunden/Stornierung*
Der Rücktritt von den geführten öffentlichen Fahrradtouren ist bis zu 31 Tagen vor Führungsbeginn kostenfrei möglich. Danach beträgt der Aufwendungsersatz 100% des Führungspreises. Beim Frühbuchertarif, Privatpersonen, private Stadtführungen, Firmenausflüge gilt eine andere Vereinbarung. Die Stornokosten richten sich nach der Buchungbestätigung, den genannten Reisezeitraum bis zur Stornierung, Beginn Reisetermin und Tag der Stornierung. Der Rücktritt ist nur per Mail möglich. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen.

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7. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht auf Schadensersatz, egal aus welchem Rechtsgrund.Jeder Teilnehmer ist auf der geführten Tour für sich selber verantwortlich und hat vorsätzliches, grob fahrlässiges Handeln zu unterlassen. Berliner Fahrradtouren – Berlin Cycling Tours – Potsdam Bike Tours haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt/angeboten werden und andere die in der Veranstaltungsbeschreibung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

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8. Mitwirkungspflichten
Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden sind verpflichtet, pünktlich zum Veranstaltungsbeginn am hierfür bestimmten Ort zu erscheinen. Verspätungen und alle daraus resultierenden Konsequenzen gehen zu Lasten des Kunden. Der Tourenleiter ist nicht verpflichtet, länger als 10 Minuten auf den Kunden bzw. die Teilnehmer/innen zu warten. Nach Überschreiten dieses Zeitraumes gilt der Kunde als nicht erschienen. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich Berlin Cycling Tours mitzuteilen. Den Anweisungen der Tourenleiter ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss aus der geführten Fahrradtour bedeuten.

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9. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zu Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.

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10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge.

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11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist Berlin. Ist der Kunde Kauffrau/Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt der Gerichtsstand des Veranstalters als alleiniger, vereinbarter Gerichtsstand.

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*Die Stornierungsmöglichkeiten gelten nur für die öffentlichen Fahrradtouren. Der Rücktritt von den privaten Fahrradtouren ( gilt nur für Familien) ist bis zu 35 Tagen vor Führungsbeginn kostenfrei möglich. Der Rücktritt von den privaten Fahrradtouren für Firmen,Vereine, Behörden, einzelne Privatpersonen, etc.  ist bis zu 40 Tagen vor Führungsbeginn kostenfrei möglich. Danach beträgt der Aufwendungsersatz 100 % des Führungspreises. Der Rücktritt ist nur per Mail möglich und schriftlich zu erklären.

Der Rücktritt von den geführten Bootstouren ist bis zu 31 Tagen vor Führungsbeginn kostenfrei möglich. Danach beträgt der Aufwendungsersatz 100% des Führungspreises. Der Rücktritt ist nur per Mail möglich und schriftlich zu erklären.

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[su_box title=”AGB – Fragen & Kundenservice” style=”bubbles” box_color=”#a91215″ title_color=”#ffffff”]

Für eventuelle Fragen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.

Für die Fahrradtouren, Stadtführungen und Hausboote ist eine frühzeitige Onlinebuchung sehr zu empfehlen!

Mail : Kundenservice aet berlincyclingtours.de

Telefon:  Kundenservice: 0163 – 7494170

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[su_box title=”AGB – Treffpunkt Berlin” style=”bubbles” box_color=”#121da9″ title_color=”#ffffff”]

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